Baumischabfall entsorgen

Für die Reste vom Bauen und Renovieren

Wenn schon, denn schon: Alles, was alt ist oder übrig bleibt, muss raus! Denn erst, wenn auch der letzte Abfallrest verschwunden ist, wird’s wieder schön.

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Das darf in den Container:*

  • Tapeten
  • Gipskartonplatten
  • Holz
  • restentleerte Baustoff- und Farbeimer
  • Fußbodenbeläge
  • Gummiabfälle
  • Kunststoffe
  • Kabelreste
  • Verpackungsstyropor
  • Metallreste

Das darf nicht in den Container:*

  • Mineralische Baustellenabfälle (z.B. Bauschutt)
  • Mineralfaserabfälle
  • Boden
  • Reifen
  • Elektrogeräte
  • Nachtspeicheröfen
  • Teerprodukte
  • Asbesthaltige und sonstige gefährliche Abfälle
  • Baustyropor
  • Glas

*Die oben aufgeführten Abfälle sind nur Beispiele und stehen exemplarisch für gleiche und ähnliche Abfallarten.

Weitere Informationen zur Entsorgung von Baumischabfall 

Baustellenmischabfälle werden häufig auch „Baumischabfälle“ genannt und fallen meist bei Umbauten oder Abrissen an. Sie bestehen aus nichtmineralischen, gemischten Stoffen wie z. B. Verpackungen, Metall oder Kunststoffen.

Baumischabfall setzt sich also aus verschiedenen Abfallstoffen zusammen, von denen viele beim Sammeln nicht klar getrennt werden können, wie zum Beispiel Kabel oder leere Farbeimer mit Metallhenkel. Um die Wiederverwertung der einzelnen Abfälle sicherzustellen, muss der Baustellenmischabfall getrennt werden, und zwar in einer Sortieranlage oder von Hand. Deshalb ist ein Baustellen-Mischcontanier auch teurer als ein Container für reinen Bauschutt.

Gleichzeitig ist Baumischabfall ein Wertstoff in der Kreislaufwirtschaft. Die Abfälle werden fachgerecht recycelt und anschließend wiederverwertet. Verunreinigungen oder Vermischungen mit anderen Abfällen würden diesen Kreislauf empfindlich stören. Deshalb muss der Inhalt betroffener Container aufwändig getrennt und sortiert werden, was die Entsorgungskosten in solchen Fällen drastisch erhöht.

In der Kreislaufwirtschaft sollen Rohstoffe nach dem Lebenszyklus einer Ware wieder vollständig in den Produktionsprozess zurückgelangen. Zweck des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) als zentrales Bundesgesetz des deutschen Abfallrechts ist es, zur Schonung der natürlichen Ressourcen die Kreislaufwirtschaft zu fördern sowie Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen zu schützen. Außerdem soll es besonders das Recycling und die sonstige Verwertung von Abfällen fördern.

Bitte befüllen Sie den Baumischabfall-Container nur mit sortenreinen und kontaminationsfreien Abfällen. Bei den genannten Abfallarten und Stoffen handelt es sich nur um Beispiele. Wenn ein Stoff, den Sie entsorgen möchten, nicht aufgeführt ist, oder Sie nicht wissen, ob und wie Sie Ihren Abfall entsorgen können, wenden Sie sich bitte vor Ihrer Containerbestellung an unsere Kundenberater, die Ihnen gerne kompetent weiterhelfen.

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